Neue Einrichtung melden
Der Online-Hilfefinder WO+WIE verzeichnet die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Angebote der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67ff. SGB XII) für Personen ohne Wohnung und Unterkunft nachweisen. Auch für ordnungsrechtlich strukturierte Angebote, die eine ständige Sozialberatung anbieten, können in die Datenbank aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie: die Meldung neuer Einrichtungen/Dienste/Projekte kann nur über diese Einrichtungen/Dienste/Projekte selber oder durch deren Träger erfolgen. Für sonstige Hinweise auf Angebote für wohnungslose Menschen, die bisher nicht im Online-Hilfefinder WO+WIE verzeichnet sind, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Die Angaben zu neuen Einrichtungen/Diensten werden von der Geschäftsstelle der BAG Wohnungslosenhilfe e. V. auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und ggf. den Erfordernissen der Datenbank angepasst. Die Geschäftsstelle behält sich vor, Neueinträge, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, abzulehnen. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Portal besteht nicht. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Datenbestand des Online-Portals in der Datenschutzerklärung.
Mit der Meldung einer Einrichtung / eines Dienstes willigt die meldende Stelle darin ein, dass die zum Betrieb des Online-Portals erforderlichen Daten auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung.