Neue Einrichtung melden
Das Online-Portal WO+WIE verzeichnet die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Angebote der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67ff SGB XII) für Personen ohne Wohnung und Unterkunft nachweisen. Soweit Hilfeangebote nach § 53 SGB XII (Eingliederungshilfe), § 61 SGB XII (Hilfe zur Pflege) oder § 71 SGB XII (Altenhilfe) überwiegend auf wohnungslose Menschen ausgerichtet sind, können sie ebenfalls in die Datenbank des Portals aufgenommen werden. Gleiches gilt auch für ordnungsrechtlich strukturierte Angebote, die eine ständige Sozialberatung anbieten.
Bitte beachten Sie: die Meldung neuer Einrichtungen/Dienste kann nur über diese Einrichtungen/Dienste selber oder durch deren Träger erfolgen. Für sonstige Hinweise auf Angebote für wohnungslose Menschen, die bisher nicht im Onlineportal WO+WIE verzeichnet sind, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Die Angaben zu neuen Einrichtungen/Diensten werden von der Geschäftsstelle der BAG Wohnungslosenhilfe e. V. auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und ggf. den Erfordernissen der Datenbank angepasst. Die Geschäftsstelle behält sich vor, Neueinträge, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, abzulehnen. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Portal besteht nicht. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Datenbestand des Online-Portals in der Datenschutzerklärung.
Mit der Meldung einer Einrichtung / eines Dienstes willigt die meldende Stelle darin ein, dass die zum Betrieb des Online-Portals erforderlichen Daten auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung.